Liebe Mitglieder,
das Thema „Impfungen“ ist derzeit in aller Munde. Die Informationen werden auf vielen unterschiedlichen Seiten zur Verfügung gestellt. Es gibt Informationen vom Kreis, vom Land, vom Bund, vom Robert-Koch-Institut (RKI) usw. Die Anmeldung für einen Impf-Termin ist nicht einfach. Zudem müssen einige Unterlagen zu einem Impf-Termin mitgebracht werden. Über die Impf-Reihenfolge wird auch viel diskutiert.
Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und möchten euch hier über unsere Ergebnisse und Erfahrungen auf dem Laufenden halten.
Zu Beginn gibt es hier einen Link zu einem Video, das die Situation und den Ablauf im Impfzentrum in der RheinBerg Galerie zeigt.
Hier geht es zum Video "Impf-Zentrum RheinBerg Galerie"
Das Impfzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises ist in der RheinBerg Galerie, Hauptstraße 131 in Bergisch Gladbach. Busbahnhof und S-Bahnhof liegen in unmittelbarer Nähe. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Parkhaus der Rheinberg Galerie hat immer parallel zu dem Impf-Zentrum geöffnet.
WIE MELDE ICH MICH AN ?
Bürgerinnen und Bürger aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis, können sich für die kostenlose Impfung gegen das Corona-Virus im Impfzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises anmelden. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) organisiert die Terminvergaben.
KONTAKT: Kassenärztliche Vereinigung
Telefon: 0800 - 116 117 01 (Terminreservierung)
Hier geht es zur Homepage www.116117.de
Aktuelle Informationen zur Situation im Rheinisch-Bergischen Kreis findet ihr auch hier:
www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19
WELCHE UNTERLAGEN BRAUCHE ICH:
Für die Impfung brauche ich meinen Personal-Ausweis, die Termin-Bestätigung, den Impf-Pass und die elektronische Gesundheits-Karte.
Hier ist der Link zum RKI. Dort findet ihr unterschiedliche Dokumente, die zu einem Impf-Termin ausgefüllt mitgebracht werden sollen. Achtung: Diese Dokumente werden laufend aktualisiert:
Ihr findet dort:
Das Aufklärungs-Merkblatt zur Schutz-Impfung sowie den Anamnese- und Einwilligungs-Bogen
WER WIRD WANN GEIMPFT ?
Wer sich wann in Deutschland gegen Corona impfen lassen darf, regelt die Impf-Verordnung des Bundes-Gesundheits-Ministeriums. Das Ministerium folgt dabei in der Regel den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Über die aktuelle Impf-Reihenfolge informiert die Bundesregierung auf ihrer Website:
Bundesregierung Impf-Reihenfolge
Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung ist im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Die STIKO-Empfehlung basiert auf dem aktuellen Wissensstand und berücksichtigt daher nur die Impfstoffe, die demnächst in Deutschland zum Einsatz kommen werden. Die Empfehlung wird fortlaufend durch die STIKO aktualisiert werden. Dies geschieht, sobald zusätzliche Impfstoffe in Deutschland zugelassen und verfügbar sind oder neue relevante Erkenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt werden. Die Publikation jeder Aktualisierung erfolgt ebenfalls im Epidemiologischen Bulletin und wird auf der RKI-Webpage bekannt gegeben.
Impf-Reihenfolge: Die Schwächsten zuerst schützen
Solange der Corona-Impfstoff noch knapp ist, muss bei der Vergabe priorisiert werden. Bewohner und Mitarbeiter*innen von Pflege-Einrichtungen sowie alle Menschen über 80 gehören zur Gruppe 1 mit höchster Priorität. Nur Personen aus dieser Gruppe können derzeit eine Impfung erhalten.
Wer kann sich zuerst impfen lassen ?
Die Reihenfolge:
Gruppe 1 u.a. : über 80-Jährige, Menschen in Pflege-Heimen, Personal auf Intensiv-Stationen, in Not-Aufnahmen und Rettungs-Diensten
Gruppe 2 u.a. : 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantations-Patienten, bestimmte Kontakt-Personen
Gruppe 3 u.a. : 60-70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal in Kitas, Schulen und im Einzelhandel:
Weitere Impfungen folgen je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gruppen findet ihr in der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung, leider nicht barrierefrei (Stand: 8 Februar) unter folgendem Link:
aktuelle Corona-Virus Impf-Verordnung
WICHTIG:
Kosten für Schrift-DolmetscherInnen und für Taubblinden-Assistenz werden übernommen
Bei der Schutz-Impfung gegen Covid-19 werden auch die Kosten für Schrift-DolmetscherInnen und für Taubblinden-Assistenz übernommen. Die Abrechnungen der DolmetscherInnen und Assistenz sind bei dem zuständigen Impf-Zentrum einzureichen.
Gebärdensprach-DolmetscherInnen, Schrift-DolmetscherInnen sowie Taubblinden-Assistenz werden nicht vor Ort gestellt, sondern müssen mitgebracht werden.
Hier findet ihr ein Video eines Impftermins einer inklusiven Wohngemeinschaft in Bremen.
Video Impf-Termin inklusive WG